OD-PET: Datenschutzgerechte Freigabeverfahren für offene Daten

Mit der 2017 erfolgten Verabschiedung eines Open-Data-Gesetzes des Bundes stellt Deutschland nun in umfangreicher Weise maschinenlesbare Verwaltungsdaten von Bundesministerien, Bundesämtern und öffentlichen Einrichtungen zur freien Verfügung. Die Freigabe setzt einen geordneten halbautomatischen Prozess voraus. Die massenhafte Freigabe stellt dabei eine Herausforderung dar, da sich Fehler einschleichen können, was zur versehentlichen Veröffentlichung schützenswerter Daten führen kann.

Offene Verwaltungsdaten von Kommunen werden als Bestandteil der Digitalisierungsstrategie der Öffentlichen Hand wahrgenommen. Sie fördern die Entwicklung neuartiger Geschäftsmodelle und schaffen günstige Bedingungen für die wachsende Digitalwirtschaft. Einige Großstädte wie Köln, Berlin oder München sind Vorreiter und stellen bereits umfangreiche Datenbestände auf ihren Open-Data-Portalen zur Verfügung, aber viele kleinere Kommunen haben nachgezogen, wie zum Beispiel Moers am Niederrhein, das Vorbildcharakter erlangt hat.

Die vorgeschlagene algorithmische Lösung OD-PET verarbeitet Datensätze vor der Veröffentlichung auf einem Open-Data-Portal. Der Datensatz, der meist als CSV-Datei vorliegt, wird eingelesen und es wird algorithmisch entschieden, ob es eine Auffälligkeit gibt, die eine erneute manuelle Prüfung des Datensatzes zur Auflage macht.

Eine detaillierte Beschreibung des an der Hochschule Rhein-Waal entwickelten OD-PET-Freigabeverfahrens findet sich in der elektronischen Publikation von eGovernment Computing.

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